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   LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10   

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https://dejure.org/2010,6520
LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10 (https://dejure.org/2010,6520)
LG Bonn, Entscheidung vom 18.03.2010 - 6 S 5/10 (https://dejure.org/2010,6520)
LG Bonn, Entscheidung vom 18. März 2010 - 6 S 5/10 (https://dejure.org/2010,6520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eigenbedarf, Kündigung, eigener Haustand

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 573 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BGB
    Eigenbedarf, Kündigung, eigener Haustand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs für ein volljähriges Kind; Notwendigkeit der Darlegung der konkreten Wohnverhältnisse zur Zeit der Kündigung bei Darlegung des Kündigungsgrundes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenbedarf für ein volljähriges Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigenbedarf für erstmalige Hausstandsgründung eines volljährigen Kindes

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    LG Bonn schraubt Umfang an formelle Begründungspflicht einer Eigenbedarfskündigung zurück

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs: Wie muss die bisherige Wohnsituation dargestellt werden? (IMR 2010, 1111)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 601
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Hamburg, 15.12.2006 - 316 S 122/06

    Eigenbedarfskündigung einer Mietwohnung: Notwendige Begründung bei Kündigung

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Soweit einzelnen Entscheidungen tatsächlich eine abweichende Meinung entnommen werden kann (vgl. etwa LG Göttingen NJW-RR 1990, 592; LG Hamburg WuM 2007, 457), überzeugen diese Entscheidungen jedenfalls in der Sache nicht.

    Die Revision war mit Rücksicht auf die Urteile des Landgerichts Göttingen, NJW-RR 1990, 592, und des Landgerichts Hamburg, WuM 2007, 457, zuzulassen, da noch nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt ist, in welchem Umfang in einer Eigenbedarfskündigung die bisherigen Wohnverhältnisse des begünstigten Kindes des Vermieters darzustellen sind.

  • LG Göttingen, 07.02.1990 - 5 S 129/89
    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Soweit einzelnen Entscheidungen tatsächlich eine abweichende Meinung entnommen werden kann (vgl. etwa LG Göttingen NJW-RR 1990, 592; LG Hamburg WuM 2007, 457), überzeugen diese Entscheidungen jedenfalls in der Sache nicht.

    Die Revision war mit Rücksicht auf die Urteile des Landgerichts Göttingen, NJW-RR 1990, 592, und des Landgerichts Hamburg, WuM 2007, 457, zuzulassen, da noch nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt ist, in welchem Umfang in einer Eigenbedarfskündigung die bisherigen Wohnverhältnisse des begünstigten Kindes des Vermieters darzustellen sind.

  • AG Bonn, 05.11.2009 - 202 C 58/09

    Miete,Kündigung,Eigenbedarf,Gründe

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.11.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 202 C 58/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LG Berlin, 03.02.2009 - 65 S 303/08

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Kündigungsrechts wegen Eigenbedarfs

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Nicht entscheidend ist daher die hiervon abzugrenzende - und in dem nicht nachgelassenen Schriftsatz der Beklagten vom 08.03.2010 erörterte - Frage, inwieweit es Sache der Mieter wäre, über die Geeignetheit der Alternativwohnung für sich selbst zu entscheiden (vgl. hierzu BVerfG NJW 1992, 1220; LG Berlin NJW-RR 2009, 1527).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Nicht entscheidend ist daher die hiervon abzugrenzende - und in dem nicht nachgelassenen Schriftsatz der Beklagten vom 08.03.2010 erörterte - Frage, inwieweit es Sache der Mieter wäre, über die Geeignetheit der Alternativwohnung für sich selbst zu entscheiden (vgl. hierzu BVerfG NJW 1992, 1220; LG Berlin NJW-RR 2009, 1527).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 10 U 149/08

    Pflichten des Vermieters bei einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Denn vorliegend geht es darum, ob überhaupt eine Anbietpflicht besteht (vgl. ausführlich OLG Düsseldorf NJW-RR 2010, 228).
  • BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 339/04

    Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Darüber hinaus ist zu bedenken, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nur Umstände, die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eintreten, bei der Beurteilung des Eigenbedarfs berücksichtigt werden können (BGH NJW 2006, 220).
  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Zunächst ist festzuhalten, dass es grundsätzlich Sache des Vermieters ist, welche Wohnung er für die Befriedigung seines Eigenbedarfs heranzieht; es reicht insoweit aus, dass der Vermieter vernünftige, nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme des Wohnraums für sich oder eine der im Gesetz genannten Personen hat (BGH NJW 2005, 2395 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.2008 - VIII ZR 292/07

    Zeitliche Grenze der Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB berechtigt kündigende Vermieter dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anbieten muss (BGH NJW 2009, 1141).
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